Aber selbstverständlich!
Der Amateurfunkdienst muss laut Gesetz grundsätzlich in offener Sprache ausgesendet werden, eine Verschlüsselung oder Verschleierung ist nicht statthaft!
Dabei zählt die Morsetelegraphie nicht als Verschlüsselung; auch wenn die meisten „normalen“ Menschen keine Morsezeichen lesen können, so ist die Telegraphie grundsätzlich von jedermann und jeder Frau erlernbar! Zusätzlich muss man sich nur noch um die Kenntnis der funkspezifischen Abkürzungen bemühen, dann ist auch „das Gepiepse“ zu identifizieren.
Auch der Datenverkehr auf Kurzwelle oder über die Packet-Radio-Repeater im UKW-Bereich darf legal mit den notwendigen technischen Mitteln abgehört werden.
Sprechfunk auf der Kurzwelle können Sie ganz leicht mit handelsüblichen Kurzwellen-Reiseradios mitverfolgen, wenn sie über den SSB Modus oder einen BFO (beat frequency oscillator = Schwebungssummer) verfügen. Schalten Sie es in den Einseitenbandmodus (LSB) und lauschen, am besten wenn es gerade abends dunkel wird, z.B. auf den Bereich von 7000 kHz bis 7200 kHz.
Aber bitte beachten Sie: Es ist völlig legal, wenn Sie Amteurfunkgesprächen mit Ihrem Empfänger zuhören.
Aktiv am Betrieb teilnehmen, also selber SENDEN dürfen Sie nur mit einer behördlichen GENEHMIGUNG ZUR TEILNAHME AM AMATEURFUNKDIENST nach Erteilung eines amtlichen Rufzeichens !
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